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HOAI-Novelle verabschiedet

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Juni 2013 der Vorlage der Bundesregierung vom 25. April 2013 zur siebten Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugestimmt. Damit wird die HOAI 2013 am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, also voraussichtlich noch im Juli.

Die Novelle umfasst einige sehr weitreichende Änderungen des Allgemeinen Teils, modernisierte und z.T. stark veränderte Leistungsbilder, überarbeitete Regelungen für das Planen im Bestand und - auch als Reaktion auf die erweiterten Leistungsbilder - gänzlich neue Honorartabellen. Insbesondere diese neuen Honorartabellen hatten aufgrund der Befürchtungen der Finanzminister vor Mehrausgaben für Planungsleistungen für erhebliche Unruhe in den Beratungen der Länder gesorgt, was schließlich zu der denkbar knappsten Zustimmung im Bundesrat zu der HOAI 2013 führte.

Kritisch bleibt festzustellen, dass die HOAI 2013 nicht nur Positives mit sich bringt. Vor allem ist es im Rahmen der jetzigen Novelle leider nicht gelungen ist, die bereits bei der HOAI-Novelle 2009 in die unverbindliche Anlage 1 verschobenen Planungsleistungen (Umweltverträglichkeitsstudie, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik und Grundbau, Vermessungstechnische Leistungen) wieder in der verbindlichen Teil der HOAI zurückzuführen. Als kleines, wenn auch letztlich nicht befriedigendes Signal hat der Bundesrat mit der o.a. Zustimmung auch eine Entschließung verbunden, mit der er von der Bundesregierung fordert, dass die Frage der Rückführung der Leistungen in den verbindlichen Teil der HOAI in der neuen Legislaturperiode intensiv geprüft werden müsse; insoweit wird die Bundesregierung gebeten, über diese Prüfung innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung zu berichten. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung um neuerliche Aufnahme der Regelungen über die örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen als verbindlich in die HOAI, da auch diese Leistungen 2009 aus dem verbindlichen Teil herausgenommen worden waren und seitdem - auch in der aktuellen HOAI-Novelle - nur als „Besondere Leistung“ ohne Honorarvorgabe definiert werden.

Insgesamt ist allen Ingenieuren dringend zu empfehlen, sich schnellstmöglich und intensiv mit den doch erheblichen Neuerungen, die mit der Einführung der HOAI 2013 verbunden sein werden, auseinanderzusetzen. Auch die Hamburgische Ingenieurkammer-Bau wird dazu entsprechende Veranstaltungen anbieten.

Den Text der HOAI 2013 in Form der betreffenden Bundesratsdrucksache finden Sie hier