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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) / weitere Webinar-Termine!

Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten.

Unter den Anwendungsbereich der DSGVO fallen alle Stellen, die Informationen verarbeiten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. „Identifizierbar“´ ist eine Person bereits dann, wenn sie direkt oder indirekt, vor allem mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder anderen besonderen Merkmalen identifiziert werden kann. Die abstrakte Möglichkeit der Identifizierbarkeit einer Person reicht hier schon aus. Da auch Ingenieurbüros Informationen unterschiedlichster Art verarbeiten, unterfallen grundsätzlich auch sie sowie ähnlich strukturierte Betriebe der DSGVO.

Die DSGVO sieht eine Reihe von Verhaltens- und Verfahrensvorschriften vor, die zwingend einzuhalten sind. Ansonsten können Bußgelder und andere Sanktionsmaßnahmen drohen. Um die Mitglieder der Ingenieurkammern rechtzeitig zu wappnen, hat die Datenschutz- und IT-Kanzlei HK2 Rechtsanwälte in Kooperation mit den Ingenieurkammern einen Überblick über die DSGVO entwickelt.

Aufgrund unserer engen Verbindung zur Hamburgischen Architektenkammer dürfen wir Sie außerdem auf die gemeinsamen Website der Länderarchitektenkammern www.architektendatenschutz.de hinweisen, welche unter Federführung der Architektenkammer Baden-Württemberg entstanden ist. Dort finden Sie viele hilfreiche Muster für Planungsbüros, z.B. zum Verfassen einer Datenschutzerklärung für Ihre Bürowebsite, zur datenschutzrechtlichen Aufklärung von Auftraggebern oder zur Erstellung eines Verzeichnisses über die Verarbeitungstätigkeiten.
Hinweisen möchten wir Sie auch auf weitere Terminangebote zur Teilnahme an einem sog. Webinar. Ein Webinar ist ein interaktives Seminar, welches über das Internet gehalten wird. Sie und Ihre Mitarbeiter(innen) können also unmittelbar von Ihrem Büro aus an dem Seminar teilnehmen. Während des Seminarverlaufs haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, Fragen an den Referenten zu richten. Angeboten wird das Webinar von der Berliner IT- und Datenschutzkanzlei H2K Rechtsanwälte in Kooperation mit der Bundesingenieurkammer. Es sind weitere zwei Termine (Juli und August) vorgesehen. Die weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.

Datei zum Herunterladen: 

PDF icon dsgvo_im_planungsbuero.pdfPDF icon hk2_bingk_dsgvo_ingenieur_webinare_q3_2018.pdfPDF icon merkblatt_eu-dsgvo.pdf