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Kurzzusammenfassung und Materialien zur Infoveranstaltung zur neuen Hamburgischen Bauordnung

Die Informationsveranstaltung zur neuen Hamburgischen Bauordnung (HBauO) am 15. Mai 2018 war sehr gut besucht. Herr Michael Munske, Leiter der Obersten Bauaufsicht des Amtes für Bauordnung und Hochbau der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, gab den anwesenden Kammermitgliedern einen Überblick über die materiell-rechtlichen Erleichterungen im Wohnungs- und Holzbau.

Zudem erläuterte er Verfahrensfragen, insbesondere den geänderten Prüfumfang im vereinfachten und konzentrierten Genehmigungsverfahren und die nun limitierte Geltungsdauer von Genehmigungsentscheidungen der Bauaufsicht. Auf die verbesserte Möglichkeit der elektronischen Stellung von Bauanträgen ging Herr Munske ebenfalls ein und lud die Anwesenden ein, davon Gebrauch zu machen.

Herr Binder, Leiter der Abteilung Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik des Amtes für Bauordnung und Hochbau der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, und seine Mitarbeiterin, Frau Großmann, führten durch die komplexen und äußerst wichtigen Neuerungen im Bauproduktenrecht. Frau Großmann erläuterte die europarechtlichen Hintergründe, die den Landesgesetzgeber zwangen, Änderungen im hiesigen Bauproduktenrecht vorzunehmen und den Regelungsgehalt der Bauregelliste und der Liste Technischer Baubestimmungen modifiziert in eine neue Verwaltungsvorschrift, die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, kurz VV TB, zu überführen. Weiter arbeitete Herr Binder heraus, dass insbesondere bei den europäisch geregelten Bauprodukten von Planerinnen und Planern sehr sorgfältig zu prüfen ist, ob diese neben dem CE-Kennzeichen über eine Leistungserklärung verfügen und die erklärten Leistungen den Vorgaben der HBauO und der VV TB entsprechen. Als Hilfsmittel für diese Prüfung stellte Herr Binder den Anwesenden die sogenannte Prioritätenliste des Deutschen Instituts für Bautechnik vor. Sowohl Frau Großmann als auch Herr Binder wiesen darauf hin, dass das neue Bauproduktenrecht noch nicht in allen Fragen vollständig ausgereift ist. Eine Ausdifferenzierung und Nachschärfung erfolge sukzessive.

Die Präsentationen zu den Vorträgen und eine weitere Hilfestellung können Sie nachfolgend herunterladen. Wir danken Frau Großmann, Herrn Binder und Herrn Munske für die Zurverfügungstellung! Kammermitglieder, die Fragen zum Bauproduktenrecht haben, die die vorgenannten Unterlagen nicht beantworten, dürfen sich unter der Telefonnummer 040 42840-2253 an Frau Großmann, Abteilung Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik des Amtes für Bauordnung und Hochbau der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, wenden.

Die aktuelle Fassung der HBauO und der VV TB sind über die Website der Stadt Hamburg www.hamburg.de/baugenehmigung einsehbar. Die Prioritätenliste ist auf der Website des Deutschen Instituts für Bautechnik https://www.dibt.de/ einsehbar.

Datei zum Herunterladen: 

PDF icon 2018-05-03_aenderung_hbauo.pdfPDF icon 20180515abh_30_vvtb.pdfPDF icon hbauo-aenderung_2018_kammer_15.5.18_002.pdf