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SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat gemeinsam mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise.

Das betriebliche Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ist auch von Ingenieurbüros im Rahmen der betrieblichen Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu beachten und umzusetzen. Die gesetzlichen Unfallversicherungen sind angehalten, die Umsetzung der Maßnahmen zu begleiten und zu überprüfen. Deren Umsetzung ist bei Haftungsfragen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung relevant und kann bei Nichteinhaltung und entsprechenden Folgeschäden bei Mitarbeitern als Arbeitsunfall behandelt werden was zur Haftung und Höherstufung bei der Unfallversicherung führen kann.

Weitere branchenspezifische Konkretisierungen und Ergänzungen können seitens der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) als für Ingenieurbüros zuständige gesetzliche Unfallversicherung noch erfolgen.

Die Ingenieurbüros werden auf deren Beachtung hingewiesen.

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