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Wichtige Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die Bundesregierung hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgestellt. Eine entsprechende Reform hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nach Abstimmung mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung am 26. Juli 2022 vorgelegt.

Die Änderungen wurden am 27. Juli 2022 per sogenannter Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten ab 28. Juli 2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft.

Betroffen sind die Richtlinien zu Einzelmaßnahmen (BEG EM), zu Wohngebäuden (BEG WG) und zu Nichtwohngebäuden (BEG NWG). Schwerpunkt der Förderung wird die energetische Sanierung sein, vor allem soll die Sanierung der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz mit Tempo vorangetrieben werden. Von den für die Förderung insgesamt bereitstehenden 13 - 14 Mrd. Euro sollen allein 12 - 13 Mrd. in Sanierungen fließen. Damit steht nur noch etwa 1 Mrd. Euro für die Förderung des Neubaus zur Verfügung. Zudem werden die bereitstehenden Fördermittel gestreckt und die Fördersätze abgesenkt, damit insgesamt mehr Antragsteller von einer Förderung profitieren können.

Das soll sich im Einzelnen ändern:

Richtlinie für BEG EM (Einzelmaßnahme):
- KfW-Kreditförderung wird eingestellt. Förderung nur noch über Zuschüsse vom BAFA.
- Höchstgrenze der förderfähiger Kosten bei NWG max. 5 Mill. Euro
- Streichung der Förderungen von Gas-Brennwertheizungen und Gas-Hybridheizungen
- Anpassungen der Fördersätze für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung (15 %), für Solarkollektoranlagen (25 %), für Biomasseheizung (10 %), für EE-Hybride-Heizung mit oder ohne Biomasseheizung (20 bzw. 25 %), für Wärmepumpen (25 %), für innovative Heiztechnik (25 %) sowie für Errichtung / Umbau sowie Anschluss von Gebäudenetzen (25 %)
- Streichung des iSFP-Bonus
- Ersetzung des Austauschprämie für Ölheizung durch Heizungs-Tausch-Bonus

Richtlinien für BEG WG / NWG:
- Zuschussförderung nur noch für kommunale Antragsteller (Investitionskostenzuschuss bei 12,5 %), ansonsten nur noch als Kreditvariante gefördert (Tilgungszuschuss 5 %)
- Höchstgrenze der förderfähigen Kosten Neubau WG (120.000 Euro / Wohneinheit) und NWG (10 Mill. Euro / Vorhaben)
- Streichung der Förderung gasbetriebener Anlagen, des iSFP-Bonus und der Förderung EH/EG 100 (inklusive EE- und NH-Klasse)
- Anpassung der Fördersätze für EH/EG Denkmal (5 %), EH 85 (5 %), EH/EG 70 (10 %), EH/EG 55 (15 %) und EH/EG 40 (20 %)

  • ab dem 22.9.22: Bonus für sog. „Worst Performing Buildings“ (die energetisch schlechtesten 25 % des Gebäudebestands) i. H. v. 5 % bei einer Sanierung auf EH/EG 40 oder EH / EG 55 Niveau

Diese Neuregelungen sollen für alle Anträge gelten, die ab dem 28. Juli gestellt werden. Abweichend davon können Anträge für die BEG EM Zuschussförderung beim BAFA noch bis zum Ablauf des 14. August nach den bislang geltenden Bestimmungen gestellt werden, jedoch begrenzt auf einen Antrag pro Antragsteller.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) kritisiert die Neuregelungen. Ihre Stellungnahme finden sie hier: https://bingk.de/aenderung-der-bundesfoerderung-fuer-gebaeude-beg/.