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Bekanntmachung der BSW - Interessenbekundungsverfahren
Der Auftragnehmer (AN) hat die oder den Zuwendungsempfangenden (ZE) bei der Grundlagenermittlung sowie der Aufstellung der/den Kostenunterlage/n zu beraten und in Abstimmung mit dem AG deren Umfang sowie ggf. baufachliche Auflagen und / oder Bedingungen festzulegen.
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