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Bekanntmachung der BSW - Interessenbekundungsverfahren

Der Auftragnehmer (AN) hat die oder den Zuwendungsempfangenden (ZE) bei der Grundlagenermittlung sowie der Aufstellung der/den Kostenunterlage/n zu beraten und in Abstimmung mit dem AG deren Umfang sowie ggf. baufachliche Auflagen und / oder Bedingungen festzulegen.

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PDF icon bsw_ibv_abh4_501-20_bekanntmachung.pdf