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Versicherungsschutz im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages mit der DKV

Die Hamburgische Ingenieurkammer – Bau hat bereits seit dem 1. Februar 2001 einen Gruppenversicherungsvertrag mit der DKV abgeschlossen. Ein Gruppenversicherungsvertrag besitzt gegenüber entsprechenden Einzelversicherungen folgende wesentliche Vorteile:

  1. sofortiger Versicherungsschutz ohne die sonst üblichen Wartezeiten
  2. Beitragsermäßigungen
  3. Annahmepflicht des Versicherers, d.h. die DKV verpflichtet sich, jedem
    versicherbaren Mitglied Versicherungsschutz zu bieten .

Bereits bei der DKV versicherte Mitglieder haben die Möglichkeit, ihre als Einzelvertrag laufenden Versicherungen auf Antrag in den Gruppenversicherungsvertrag umstellen zu lassen. Dabei werden die erworbenen Rechte und Anwartschaften gewahrt.

Der Vertrag ermöglicht den Abschluß folgender Versicherungen:

  1. Krankentagegeld-Versicherung als Verdienstausfall-Absicherung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall. Es sind mehrere unterschiedliche Leistungsbeginne vorgesehen. Es kann ein Tagegeld bis zu 515,- Euro – entsprechend dem Tarif und dem Einkommen – versichert werden.
  2. Krankenhaustagegeld-Versicherung zahlbar ohne Kostennachweis in der vereinbarten Höhe ab dem ersten Tag eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthaltes ohne zeitliche Begrenzung.
  3. Krankheitskosten-Vollversicherung zur Deckung der Kosten einer ambulanten, stationären und zahnärztlichen Behandlung. Eine interessante Absicherungsmöglichkeit bietet hier der Großschadentarif GST, der die Wünsche zahlreicher Interessenten nach einem umfassenden Versicherungsschutz mit höherer Selbstbeteiligung verbindet. Vornehmlich Freiberuflern und Selbstständigen, die aufgrund Ihres Einkommens bereit sind, einen relativ großen Teil ihrer Aufwendungen im Bereich der Krankheitskosten selber zu tragen, bietet sich der Tarif GST als preisgünstige Alternative im Bereich der Krankheitskostenversicherung an.
  4. Spezialtarife für Beihilfeberechtigte
  5. Ergänzungsversicherungen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
  6. Kurkostenversicherung
  7. Ergänzung zur Pflegepflichtversicherung

Bis auf die Krankentagegeldversicherung sind alle Versicherungen auch für Familienmitglieder und Lebenspartner*innen in häuslicher Gemeinschaft abschließbar. Für den Abschluß der Kurkostenversicherung sowie des Tarifes TC (Krankentagegeldversicherung) ist das Bestehen einer Vollversicherung Voraussetzung. Der Tarif ZEV (Krankheitskosten-Zusatzversicherung) kann in Verbindung mit einem Tarif für stationäre Heilbehandlung vereinbart werden.

Weitere Informationen zum Gruppenversicherungsvertrag erhalten Sie unter www.dkv.com
oder wenden Sie sich an:

Deutsche Krankenversicherung AG
Direktion Firmen- und Verbandsgeschäft
50594 Köln
Telefon: 0 800 / 3 74 64 44 (gebührenfrei)
E-Mail: service@dkv.com