Weiterbildung zur Radon-Fachperson
Derzeit wird die EU-Richtlinie 2013/59/EURATOM DES RATES vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung in deutsches Recht umgesetzt. Sie betrifft auch Radon, ein radioaktives, natürliches Gas im Boden. Es dringt durch undichte Gebäudehüllen in Innenräume ein und kann Lungenkrebs verursachen. Die gesetzlichen Regelungen werden voraussichtlich 2017 verabschiedet und 2018 in Kraft treten.