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Förderrichtlinie „Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerke für Kommunen und gemeinnützige Organisationen“

Die Bundesregierung hat auf Grundlage des Klimaschutzberichtes sowie des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) weitere Fördermaßnahmen zur CO2-Einsparung beschlossen.

Zu Ihrer Information können Sie am Ende dieser Seite die neue Förderrichtlinie „Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerke für Kommunen und gemeinnützige Organisationen“, die am 31.12.2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, herunterladen. Die Richtlinie ist zum 01.01.2016 in Kraft getreten, zuständig für die Durchführung der Richtlinie ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Mit dieser Richtlinie werden folgende Fördermaßnahmen mit Zuschüssen für Kommunen unterstützt:
- „Beratung zu kommunalen Energieeffizienz-Netzwerken“ (Fortführung der bestehenden Richtlinie vom Januar 2015)

  • „Energieberatung für Kommunen“ (kommunale und soziale Gebäude), Förderung der Energieberatung für ein energetisches Sanierungskonzept von Nichtwohngebäuden oder für einen Neubau von Nichtwohngebäuden mit einem Zuschuss von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben,

  • „Energieeffizienz in der Abwasserbehandlung“, Förderung von Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen mit einem Zuschuss von bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben.

Mit der Förderung soll insbesondere die energetische Erneuerung der veralteten Bausubstanz kommunaler Gebäude und Abwasseranlagen beschleunigt werden, aber auch als Unterstützung für die energieeffiziente Errichtung neuer Gebäude der Kommunen und gemeinnütziger Organisationen dienen. Antragsberechtigt sind auch Ingenieure. Alles weitere entnehmen Sie bitte der Richtlinie selbst.

Datei zum Herunterladen: 

PDF icon 160101_rili_eb-eneff-netzwerke-kommunen.pdf