Zeithonorare in Ingenieurverträgen - Beauftragung freiberuflicher Leistungen im Tief- und sonstigen Ingenieurbau
Der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 4. Juli 2019 entschieden, dass Mindest- und Höchstsätze für Honorare nicht mehr verbindlich vorgegeben werden dürfen, da dies nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Dieses Urteil wurde mit Novellierung der HOAI 2021 in nationales Recht umgesetzt.