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Integrierte Projektabwicklung (IPA) – Mehrparteienverträge

Vor dem Hintergrund scheiternder und kostenmäßig aus dem Ruder laufender (Groß-) Bau-projekte wird aktuell die integrierte Projektabwicklung (IPA) durch Mehrparteienverträge als Lösungsansatz diskutiert, die auch öffentlichen Auftraggebern offenstehen soll.

Die IPA ist darauf angelegt, dass alle Beteiligte davon profitieren, wenn ein Projekt frist- und kostengerecht durchgeführt wird. Statt durch eine Vielzahl bilateraler Verträge ist IPA grund-sätzlich durch einen multilateralen Vertrag gekennzeichnet, mit dem sich alle Beteiligten zu einer erfolgreichen Projektdurchführung verpflichten (Modelle PPC2000, IPD, Alliancing). In Australien, den USA und in Großbritannien ist das „Alliance Contracting“, des Mehrparteien-vertrages bereits auf dem Vormarsch. Auch in Deutschland gibt es schon Projekte, die auf der Grundlage von Mehrparteienverträgen realisiert wurden (z.B. Kongresshotel Hamburg).

Die Hamburgische Ingenieurkammer-Bau hatte dazu bereits eine Info-Frühstücksveranstaltung durchgeführt.

Die Kammern und ihre Mitglieder sind aufgerufen, sich mit diesem Thema intensiver auseinanderzusetzen und in die laufenden Diskussionen auch berufsrechtliche Aspekte einzubringen.

Nach dem IPA Kongress des BMWSB im März diesen Jahres finden demnächst zwei weitere IPA Konferenzen statt. U.a. berichten hierbei Auftraggeber, Planer und auch Ausführende von ihren konkreten Projekterfahrungen.

  1. IPA Konferenz des IPA-Zentrums am 05.07.2023 in Berlin:
    https://register.glci.network/ipa-konferenz-2023/pages/programm

IPA Konferenz am 14.09.2023 in Düsseldorf
https://www.ipa-konferenzen.de/

Interessierte Mitarbeiter der Kammern und Kammermitglieder können sich dort direkt anmelden.

Weitere Informationen zum Thema nachfolgend zum Download:

Datei zum Herunterladen: 

PDF icon mehrparteienvertraege.pdfPDF icon kurzdarstellung-mehrparteienvertraege.pdf