Zeithonorare in Ingenieurverträgen - Beauftragung freiberuflicher Leistungen im Tief- und sonstigen Ingenieurbau
Der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 4. Juli 2019 entschieden, dass Mindest- und Höchstsätze für Honorare nicht mehr verbindlich vorgegeben werden dürfen, da dies nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Dieses Urteil wurde mit Novellierung der HOAI 2021 in nationales Recht umgesetzt.
Gleichwohl ist sicherzustellen, dass die Honorare auskömmlich sind. So besteht für öffentliche Auftraggeber beispielsweise nach § 60 Absatz 1 Vergabeverordnung (VgV) eine Aufklärungspflicht bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten.